Regelungsvorhaben

Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet

Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793) am 04.02.2025

Beschreibung:
Von digitaler Gewalt Betroffene können sich gegen Rechtsverletzungen nur aussichtsreich zur Wehr setzen, wenn sie über die IP-Adresse die Identität des Täters aufdecken können. Der vorgesehene Auskunftsanspruch wird ohne die anlasslose Speicherung von IP-Adressen nicht funktionieren. Ohne eine Regelung zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen können im Internet begangene Taten weder strafrechtlich noch zivilrechtlich effektiv verfolgt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 09.12.2024 Federführendes Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

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