Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zweckmäßige Umsetzung und Etablierung der Vorschriften der EU-Methanverordnung

Angegeben von:
Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau e. V. (R004174) am 30.01.2025

Beschreibung:
Im August 2024 ist die EU-Methanverordnung in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel dem Ausstoß klimaschädlicher Emissionen zu begegnen. Dazu richtet sie sich neben der Öl- und Gasindustrie auch an die Kohleindustrie und verpflichtet z. B. Betreiber von aufgegebenen und stillgelegten untertägigen Kohlebergwerken dazu, Informationen in ein noch zu erstellendes Bestandsverzeichnis einzustellen, Messungen durchzuführen sowie Emissionsminderungsmaßnahmen zu etablieren. Kohleimporteure sind von den Regelungen der Verordnung ebenfalls betroffen. Der bsn setzt sich für seine Mitglieder für eine zweckmäßige Umsetzung und Etablierung der Vorschriften der EU-Methanverordnung ein.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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