Regelungsvorhaben
Einspruch zum Antrag des Drittlands Türkei zum Schutz der Bezeichnung "Döner" als garantiert traditionelle Spezialität.
Angegeben von:
Bundesverband der Kälbermäster e.V. (R005480)
am
29.01.2025
Beschreibung:
Als Interessenvertreter der Kälbermäster lehnt der Bundesverband der Kälbermäster e.v. den Antrag des Drittlands Türkei ab, da besonders das Fleisch von jüngeren Rindern und Kälbern traditionsbedingt in Deutschland bevorzugt zur Döner-Herstellung verwendet wird. Kalbfleisch stammt aber von Rindern, die weniger als acht Monate alt sind. Fiele die Verwertung von hochwertigem Kalbfleisch durch die Altersbegrenzung der Rinder von 16 Monaten für die Dö-nerproduktion komplett weg, wäre dies neben einer erheblichen geschmacklichen Verände-rung, somit auch ein Stück Tradition, die der deutschen Gastronomie entzogen werden wür-de. Selbst im Auszug des LAVES zur Definition „Döner Kebab“ steht geschrieben, dass dieser „aus dünnen Rind-/Kalbfleisch und/oder Schaf-/Lammfleisch“ besteht.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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