Regelungsvorhaben

Bekämpfung von Kinderarmut

Angegeben von:
Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. (R001639) am 28.01.2025

Beschreibung:
Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, dass sich Infrastrukturleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie monetäre Leistungen im Kampf sinnvoll ergänzen. Die familienbezogenen Leistungen gemäß § 16 SGB VIII ohne individuellen Rechtsanspruch (z.B. Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung) sowie die (offene) Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit müssen als Pflichtaufgaben angesehen und verbindlich umgesetzt werden. Die Diakonie fordert einen einfachen Zugang zu Leistungen sowie präventive Maßnahmen bei der Bekämpfung von Kinderarmut

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2501280001 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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