Regelungsvorhaben
Anregung, dass die EU bzgl. Art. 21c CRD6 ihre Aufgeschlossenheit ggü. von in UK ansässigen Unternehmen erbrachten Finanzdienstleistungen beibehält
Angegeben von:
UK Finance (R007112)
am
27.01.2025
Beschreibung:
Darlegung der positiven Argumente dafür, dass die EU im Hinblick auf den Baustein zu Artikel 21c der EU-Eigenkapitalrichtlinie 6 (Capital Requirements Directive 6 – CRD6) ihre Aufgeschlossenheit gegenüber von im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen erbrachten Finanzdienstleistungen beibehält. Dies ermöglicht es Marktteilnehmern in der EU, neben den von in der EU ansässigen Unternehmen angebotenen Finanzdienstleistungen auch von einem breiten Spektrum an Finanzdienstleistungen zu profitieren, die von im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen erbracht werden.
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen