Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Plädieren dafür, dass UK und EU ihre Umstellung auf eine T+1-Abwicklung bzgl. Art. 5 Abs. 2 CSDR miteinander abstimmen

Angegeben von:
UK Finance (R007112) am 27.01.2025

Beschreibung:
Im Zusammenhang mit der von UK Finance befürworteten Umstellung des Vereinigten Königreichs auf eine T+1-Abwicklung im Jahr 2027, haben wir unsere Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass diese Umstellung mit der der EU und der Schweiz – die ebenfalls eine Umstellung auf T+1 erwägen – abgestimmt werden sollte. Die Gründe hierfür liegen in der Verflechtung der Finanzdienstleistungssektoren des Vereinigten Königreichs, der EU und der Schweiz und der Tatsache, dass die Mehrheit der Mitglieder von UK Finance europaweit tätig ist. Die in Bezug auf den vorgesehenen Abwicklungstag relevante EU-Regelung ist Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung über Zentralverwahrer (Central Securities Depositories Regulation – CSDR).

Betroffene Interessenbereiche (2)

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