Regelungsvorhaben
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
Angegeben von:
REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group) (R001003)
am
10.01.2025
Beschreibung:
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. März 2024 (5 AZR 234/23), hat den Erstattungsanspruch nach § 56 IfSG aushebelt und somit auch die Entscheidungspraxis in den Verfahren zur Gewährung von Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz verändert. Dies führt bei Unternehmen zu Unsicherheiten, da sie nun die Kosten für pandemiebedingte Arbeitsausfälle zu tragen haben.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]