Regelungsvorhaben

Budget für Pflegehelfer wieder in das Pflegebudget aufnehmen

Angegeben von:
Wirtschaftsrat der CDU e.V. (R001795) am 09.01.2025

Beschreibung:
Das Inkrafttreten des GKV-Finanzstabiliserungsgesetzes im Jahr 2022 betraf nicht alle Teile des Gesetzes. So tritt ein Gesetzesteil erst im Januar 2025 in Kraft. In der Krankenpflege werden Pflegehelfer nicht mehr aus dem Pflegebudget bezahlt. Dies führt dazu, dass viele Krankenhäuser, trotz des Fachkräftemangels, viele Pflegehelfer entlassen müssen. Andere Krankenhäuser müssen sogar die Pflegehelfer ausbilden, damit die Vergütung erst als eine "höhere" Berufsgrupppe möglich wird. Dies kann kurzfristig zu einer Stabiliserung der GKV-Beiträge führen. Langfristig führt es aber zu einem gravierenderen Fachkräftemangel in der Krankenpflege und zu einem Anstieg der Vergütung für die Pflegekräfte, die zwangsmäßig zu einer "höheren" Tätigkeit umgeschult werden müssen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/3448 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Nach oben blättern