Regelungsvorhaben
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz Verbesserungsvorschlag
Angegeben von:
Wirtschaftsrat der CDU e.V. (R001795)
am
09.01.2025
Beschreibung:
Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Bundestag und der Billigung im Bundesrat wird das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz am 01.01.2025 in Kraft treten. Der Wirtschaftsrat sieht Verbesserungsbedarf und viele handwerkliche Fehler im Gesetz. Wir fordern Nachbesserungen, nämlich:
- Länder sollten Ihre Planungshoheit behalten und stärker an der Zuweisung der Leistungsgruppen beteiligt werden
- Leistungsgruppen sollten in Kooperation erbracht werden
- Besondere Vorsicht sollte bei Leistungsgruppen von Fachkrankenhäusern gezeigt werden. Diese werden durch die Krankenhausreform unnötig bestraft, trotz hoher Spezialisierung
- Auskömmliche Finanzierung
- Echte Vorhaltevergütung und nicht "geheime" fallbasierte Vorhaltevergütung
- Vorschaltgesetz in der Übergangsphase
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]