Regelungsvorhaben

Wenn Vorgaben für die Zustellung schwerer Pakete geändert werden, muss die Kennzeichnungspflicht künftig vom Versender übernommen werden.

Angegeben von:
Hermes Germany GmbH (R002207) am 07.01.2025

Beschreibung:
Eine Änderungen von Vorgaben für die Zustellung schwerer Pakete ergibt nur dann Sinn, wenn alle Beschäftigten in der Paketlogistik hiervon profitieren. Entsprechend setzen wir uns dafür ein, dass die Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete konkretisiert und diese künftig vom Versender übernommen wird.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14243 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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