Regelungsvorhaben
EU-Produktsicherheitsverordnung: keine Anpassung des Rapex-Systems
Angegeben von:
ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie (R003369)
am
20.12.2024
Beschreibung:
EU-Produktsicherheitsverordnung : neue Regelung für das Rapex-System
Aus unserer Sicht geht diese Liste klar über das Ziel hinaus. Ruft ein Hersteller beispielsweise Batterien zurück, weil eine Charge Leistungsprobleme aufweist, könnte dies theoretisch unter 4.1. c als Grund für die Annahme eines „ernsthaften Risikos“ des Produkts herangezogen werden.
Aus unserer Sicht gibt es keinen Anlass, das bestehende und funktionierende Rapex-System anzupassen.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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