Regelungsvorhaben

EU-Produktsicherheitsverordnung: keine Anpassung des Rapex-Systems

Angegeben von:
ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie (R003369) am 20.12.2024

Beschreibung:
EU-Produktsicherheitsverordnung : neue Regelung für das Rapex-System Aus unserer Sicht geht diese Liste klar über das Ziel hinaus. Ruft ein Hersteller beispielsweise Batterien zurück, weil eine Charge Leistungsprobleme aufweist, könnte dies theoretisch unter 4.1. c als Grund für die Annahme eines „ernsthaften Risikos“ des Produkts herangezogen werden. Aus unserer Sicht gibt es keinen Anlass, das bestehende und funktionierende Rapex-System anzupassen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412200038 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 22.11.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

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