Regelungsvorhaben

Ausnahmeregelungen für Startups bei Fragen der Tarifautonomie

Angegeben von:
Bundesverband Deutsche Startups e.V. (R002111) am 20.12.2024

Beschreibung:
Die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Startups könnte in einem ersten, schnell umzusetzenden Schritt durch die Schaffung eines Ausnahmetatbestands im Tariftreuegesetz angegangen werden. Dabei sollte der administrative Aufwand für junge Unternehmen signifikant reduziert und gleichzeitig deren flexible und innovative Arbeitsweisen geschützt werden. Ferner sollten Startups von tarifvertraglichen Regelungen ausgenommen werden, wenn diese ihre Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität als Arbeitgeber beeinträchtigen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 588/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412200010 (PDF, 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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