Regelungsvorhaben
Pflanzenschutzmittel-Zulassungen, Wirkstoffmindestverfügbarkeit, EU-Pflanzenschutzwirkstoff-Genehmigung
Angegeben von:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (R001376)
am
19.12.2024
Beschreibung:
Der DRV fordert für einen wirksamen Pflanzenschutz generell eine Mindestverfügbarkeit von drei unterschiedlichen Wirkstoffen (gemeint sind drei unterschiedliche Wirkweisen) je Indikation und die Zulassung von hieraus formulierten Pflanzenschutzmitteln. Bei weniger als drei Wirkstoffen wächst das Risiko für die Entstehung von Resistenzen. In Einzelfällen setzt sich der DRV auch für die Genehmigung von einzelnen Wirkstoffen ein, insbesondere dann, wenn ein wirksamer Schutz der Pflanzen sonst nicht mehr möglich wäre und dies weitreichende Folgen auf Quantität und Qualität der geernteten Erzeugnisse und der daraus entstehenden Nahrungsmittel hätte.
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
-
SG2412190088 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.11.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
SG2412190089 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.12.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
-
-
-