Regelungsvorhaben
Umsetzung der E-Evidence-Verordnung: Rechtssichere Vorgaben für TK-Unternehmen
Angegeben von:
Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. (R002709)
am
19.12.2024
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung klarer und verhältnismäßiger Vorgaben bei der Umsetzung der E-Evidence-Verordnung. Dabei sollen insbesondere kleine und mittlere Telekommunikationsunternehmen nicht durch unverhältnismäßige Bürokratie belastet werden, sondern rechtssichere und praktikable Prozesse erhalten.
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Internetpolitik [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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