Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Umsetzung der F-Gas-Verordnung auf nationaler Ebene in Bezug auf Zertifizierungsanforderungen.

Angegeben von:
Deutscher Handwerkskammertag (R002270) am 18.12.2024

Beschreibung:
Am 11. März 2024 ist die neue europäische Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (neue F-Gas-VO) in Kraft getreten und hat die bisherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (bisherige F-Gas-VO) ersetzt. Hierin sind die Anforderungen an die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen festgehalten. Durch die Neuerungen in der F-Gas-VO ergeben sich Veränderungen, die eine Anpassung der nationalen Vorgaben für Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate erforderlich machen, die derzeit in den §§ 5 und 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) geregelt sind. Zur Ausgestaltung nimmt der ZDH Stellung.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411070008 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 10.09.2024 an:

      • Bundestag

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

Nach oben blättern