Regelungsvorhaben
Umsetzung der F-Gas-Verordnung auf nationaler Ebene in Bezug auf Zertifizierungsanforderungen.
Angegeben von:
Deutscher Handwerkskammertag (R002270)
am
18.12.2024
Beschreibung:
Am 11. März 2024 ist die neue europäische Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (neue F-Gas-VO) in Kraft getreten und hat die bisherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (bisherige F-Gas-VO) ersetzt.
Hierin sind die Anforderungen an die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen festgehalten. Durch die Neuerungen in der F-Gas-VO ergeben sich Veränderungen, die eine Anpassung der nationalen Vorgaben für Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate erforderlich machen, die derzeit in den §§ 5 und 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) geregelt sind. Zur Ausgestaltung nimmt der ZDH Stellung.
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.09.2024 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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