Regelungsvorhaben

Umsetzung der F-Gas-Verordnung auf nationaler Ebene in Bezug auf Zertifizierungsanforderungen.

Angegeben von:
Deutscher Handwerkskammertag (R002270) am 18.12.2024

Beschreibung:
Am 11. März 2024 ist die neue europäische Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (neue F-Gas-VO) in Kraft getreten und hat die bisherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (bisherige F-Gas-VO) ersetzt. Hierin sind die Anforderungen an die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen festgehalten. Durch die Neuerungen in der F-Gas-VO ergeben sich Veränderungen, die eine Anpassung der nationalen Vorgaben für Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate erforderlich machen, die derzeit in den §§ 5 und 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) geregelt sind. Zur Ausgestaltung nimmt der ZDH Stellung.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411070008 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 10.09.2024 an:

      • Bundestag

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

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