Regelungsvorhaben
Positionnierung des Handwerks zur Ausgestaltung des De-minimis Registers im europäischen Beihilfenrecht.
Angegeben von:
Deutscher Handwerkskammertag (R002270)
am
18.12.2024
Beschreibung:
Die neue De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 sieht in Artikel 6
Absatz 1 vor, dass die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Überwachung und Berichterstattung
sicherstellen, dass Angaben zu gewährten De-minimis-Beihilfen ab dem 1. Januar 2026 in ei-
nem zentralen Register auf nationaler oder Unionsebene erfasst werden.
Als Administrationsstellen von Fördermaßnahmen haben die Organisationen des Handwerks
ein hohes Interesse an der Ausgestaltung dieses Zentralregisters. Die nachfolgenden Hinweise
seitens des deutschen Handwerks für die sachdienliche und praktikable Ausgestaltung des
Zentralregisters sind sowohl auf eine nationale als auch eine europäische Lösung anwendbar.
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.09.2024 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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