Regelungsvorhaben

Vorübergehender Erhalt von § 218 StGB ff., Prüfung im Hinblick auf Wirksamkeit

Angegeben von:
Bundesverband Lebensrecht e.V. (R007171) am 17.12.2024

Beschreibung:
§ 218 ff. StGB soll zunächst bestehen bleiben. Das Gesetz soll gemäß eigener Vorgaben im Hinblick auf seine Wirksamkeit geprüft werden. Die Beratungsqualität der staatlich anerkannten Beratungsstellen soll überprüft werden. Es soll eine vollständige Abtreibungsstatistik erstellt werden (Meldepflicht). Weitere Studien im Hinblick auf die Motive von Frauen im Schwangerschaftskonflikt, zu einer Abtreibung zu gehen, sollen erstellt werden. Eine breite gesellschaftliche Debatte mit Erkenntnissen aus diesen Punkten sowie der wissenschaftlichen Grundlage der Embryologie soll geführt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13775 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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