Regelungsvorhaben
Überprüfung der EU-Benchmark-Regulierung und Verringerung des Aufwands durch Beschränkung des Anwendungsbereichs
Aktiv vom 17.12.2024 bis 17.12.2024
Angegeben von:
Deutsche Börse AG (R001339)
am
17.12.2024
Beschreibung:
Wir begrüßen die Überprüfung der Benchmark-Regulation (BMR) auf EU-Ebene und ihr Ziel den Aufwand zu verringern (durch Einschränkung des Anwendungsbereichs der BMR auf kritische und bedeutende Benchmarks und PABs/CTBs).
In Bezug auf ESG-Benchmarks sprechen wir uns dafür aus, dass die Anforderungen an ESG-Benchmarks im Interesse gleicher Wettbewerbsbedingungen allgemein gelten sollten und nicht nur für eine Untergruppe von BMAs.
Eine Ausweitung des Aufsichtsmandats der ESMA könnte die Wettbewerbsbedingungen angleichen aber der Aufsichtsansatz der ESMA sollte genau überprüft werden, damit dies nicht zu aufwendig wird.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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