Regelungsvorhaben

Anpassung des Delegierten Rechtsaktes Low Carbon Hydrogen

Angegeben von:
VNG AG (R002373) am 16.12.2024

Beschreibung:
Die EU-Kommission finalisiert einen delegierten Rechtsakt zu Low Carbon Hydrogen, der Bedingungen für die Einstufung als kohlenstoffarm festlegt. Ziel ist es, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu unterstützen. Gefordert wird, dass die Einstufung allein anhand des Lebenszyklus-Treibhausgas-Fußabdrucks erfolgt und alle Technologien mit entsprechender Emissionsminderung gleichbehandelt werden. Projekt- und unternehmensspezifische Emissionswerte sowie flexible Strombezugsoptionen sollen zugelassen werden, um Investitionen und Produktion in der EU und durch Importe zu erleichtern. Überregulierung und diskriminierende Anforderungen sind zu vermeiden, um Wettbewerbsfähigkeit und schnellen Hochlauf sicherzustellen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412160044 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.12.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

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