Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Anpassung des Bereitstellungsverbotes nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1529

Angegeben von:
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (R001474) am 12.12.2024

Beschreibung:
Die Lufthansa Group plädiert dafür, das Bereitstellungsverbot in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1529 für Bodenverkehrsdienste anzupassen, sodass diese weiterhin nutzbar sind.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412120035 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 15.10.2024 an:

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