Regelungsvorhaben
Bürokratieentlastungsgesetz
Angegeben von:
Plattform Shared Mobility (R003678)
am
12.12.2024
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Beschleunigung des Inkrafttretens von Artikel 24 des Entwurfs zur Bürokratieentlastungsverordnung auf den 1. März 2025. Dieser Artikel sieht die Abschaffung des Verkehrsjahres für alle zulassungsfreien Fahrzeuge nach §3 Abs. 3 FZV, einschließlich Elektrokleinstfahrzeugen (eKF), vor. Damit soll eine deutliche Entlastung der Betreiberunternehmen großer eKF-Flotten erreicht werden, indem der jährliche Wechsel der Versicherungskennzeichen entfällt. Dies würde den organisatorischen Aufwand verringern und die Verfügbarkeit der Fahrzeuge für Nutzer:innen sichern.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 474/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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