Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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sonstige Produkte zur Wundversorgung

Angegeben von:
Christof Fischoeder – Fischoeder Kommunikationsberater (R000064) am 10.12.2024

Beschreibung:
Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung nach § 31 Absatz 1a SGB V – Ende der Übergangsfrist nach § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12790 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Verlängerung der Übergangsfrist zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung nach § 31 Absatz 1a SGB V

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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