Regelungsvorhaben
Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung
Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793)
am
05.12.2024
Beschreibung:
Einführung einer allgemeinen und anlasslosen Speicherung von IP-Adressen zum Zweck der Strafverfolgung. Mit Blick auf nicht hinnehmbare Verfolgungslücken sollten das für die Praxis unverzichtbare Ermittlungsinstrument der Verkehrsdatenspeicherung aufgegriffen und die zweifelsfrei bestehenden europarechtlichen Spielräume für eine allgemeine und anlasslose Speicherung von IP-Adressen genutzt werden. Das Quick-Freeze-Verfahren stellt keine sinnvolle Alternative zur europarechtlich zulässigen allgemeinen und anlasslosen Speicherung von IP-Adressen dar.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14022 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung (20. WP) (Vorgang)
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]