Regelungsvorhaben

Streichung der in der Novelle zur GewAbfV vorgesehenen Stichprobenkontrolle seitens der Betreiber thermischer Abfallverwertungsanlagen

Angegeben von:
EEW Energy from Waste GmbH (R001537) am 03.12.2024

Beschreibung:
EEW Energy from Waste teilt die Kritik der ITAD an der Novelle „Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen“ als unnötigen Bürokratieaufbau ohne erkennbaren Nutzen. Besonders problematisch ist die Einführung zusätzlicher Register- und Überwachungsmaßnahmen für Betreiber thermischer Abfallbehandlungsanlagen, die bereits effizient und rechtskonform arbeiten. Der neue § 14 zur Stichprobenkontrolle bei Abfallbehandlungsanlagen ist ineffizient und kontraproduktiv, da er die Ziele des Ressourcenschutzes und Klimaschutzes behindert. EEW fordert eine sachgerechte, pragmatische Lösung und lehnt den Entwurf der Bundesregierung ab.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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