Regelungsvorhaben

Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG): Hybrid-DRGs § 115f SGB V

Angegeben von:
Bundesverband Deutsche OphthalmoChirurgie (BDOC) (R003735) am 19.11.2024

Beschreibung:
Hybrid-DRG: Es bedarf der Definition von Kontextfaktoren, die bei ärztlicher Begründung die stationäre Leistungsdurchführung nach bisherigem DRG-Fallpauschalensystem ermöglichen. Zudem ist die Kalkulation so zu gestalten, dass aus der einheitlichen Hybrid-DRG widerspruchsfrei die anteilige Zuordnung und Verteilung von Sachkosten und ärztlichen Honoraren auf die verschiedenen beteiligten Leistungserbringer erfolgen kann. Finanzierung stationär erbrachter Leistungen: Der Fallzahlenbezug führt zu Fehlanreizen und ist aufzugeben. Weiterbildungsfinanzierung: Sie muss auch im ambulanten niedergelassenen Bereich sichergestellt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
  2. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 532/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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