Regelungsvorhaben
Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG): Hybrid-DRGs § 115f SGB V
Angegeben von:
Bundesverband Deutsche OphthalmoChirurgie (BDOC) (R003735)
am
19.11.2024
Beschreibung:
Hybrid-DRG: Es bedarf der Definition von Kontextfaktoren, die bei ärztlicher Begründung die stationäre Leistungsdurchführung nach bisherigem DRG-Fallpauschalensystem ermöglichen. Zudem ist die Kalkulation so zu gestalten, dass aus der einheitlichen Hybrid-DRG widerspruchsfrei die anteilige Zuordnung und Verteilung von Sachkosten und ärztlichen Honoraren auf die verschiedenen beteiligten Leistungserbringer erfolgen kann.
Finanzierung stationär erbrachter Leistungen: Der Fallzahlenbezug führt zu Fehlanreizen und ist aufzugeben.
Weiterbildungsfinanzierung: Sie muss auch im ambulanten niedergelassenen Bereich sichergestellt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)... -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 532/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]