Regelungsvorhaben
Aufforderung Bundesregierung zur Revision gegen OVG-Urteil zu unzureichendem Nationalen Luftreinhalteprogramm
Angegeben von:
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) (R002566)
am
14.11.2024
Beschreibung:
Im Mai 2020 hatte die DUH gegen die Bundesregierung eine Klage erhoben. Am 23. Juli hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Bundesregierung wegen zu hoher Luftschadstoffemissionen zu einer Überarbeitung des Na-tionalen Luftreinhalteprogramms verurteilt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils ließen die Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Als Grund ihrer Entscheidung geben die Richter u.a. an, dass die Novelle des Gebäudeenergie-gesetzes (GEG) vom September 2023 in den Prognosen nicht berücksichtigt wurde, die den Betrieb von Pelletheizungen erlaubt, anders als vorher vorgesehen. Sie nahmen eine künftig höhere Feinstaubbelastung an. Daher forderte der DEPV die Bundesregierung dazu auf, Revision gegen diese Klage einzulegen.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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