Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Anpassung der gesetzlichen Regelung zur sogenannten Zinsschranke

Angegeben von:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (R001458) am 14.11.2024

Beschreibung:
Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelung zur Zinsschranke in § 4h EStG, und zwar: - Schaffung eines Wahlrechts für die Steuerpflichtigen, auch in Wirtschaftsjahren, in denen die Nettozinsaufwendungen unter 3 Mio. Euro liegen oder negativ sind, eine gesonderte Feststellung des EBITDA-Vortrags nach § 4h Abs. 4 Satz 1 EStG zu beantragen - Streichung des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG, damit die sogenannten Escape-Klauseln nach § 4h Abs. 2 EStG auch dann greifen, wenn ein Zinsvortrag die Zinsaufwendungen erhöht - Umwandlung der aktuellen Freigrenze von 3 Mio. Euro in einen Freibetrag in Höhe von 3 Mio. Euro

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411140005 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 08.11.2024 an:

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