Regelungsvorhaben
Praxistaugliche Umsetzung der Losdefinition und Rückverfolgbarkeit in der Fischereikontrollverordnung
Angegeben von:
Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V. (R007116)
am
12.11.2024
Beschreibung:
In Artikel 56a und Artikel 58 der ab dem 10.01.2026 geltenden, überarbeiteten Fassung der EU Fischereikontrollverordnung 1224/2009 werden Regelungen zur Definition von Losen von Fischereierzeugnissen und deren Rückverfolgbarkeit festgelegt.
Diese Vorgaben sollen in praktikables Recht (Delegierte EU-Akt, nationales Recht) umgesetzt werden, die es Industrie und Großhandel ermöglichen, eine größtmögliche Flexibilität in Definition, Zusammenfassung und Aufteiliung von Losen zu bewahren. Ferner sollen Angaben zur Rückverfolgbarkeit durch digitale Systeme sichergestellt werden, die auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Lieferkette zu bedienen sind. Hier soll eine möglichst praxistaugliche, einfache technische Lösung bzw. Anforderung im Recht verankert werden.
- Fischerei/Aquakultur [alle RV hierzu]