Regelungsvorhaben
Aufnahme von Kälteerzeugern, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln dienen, in die Liste der förderfähigen Geräte der Kälte-Klima-RiLi
Angegeben von:
Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. (R001431)
am
11.11.2024
Beschreibung:
Laut 2.1 der Richtlinie zur Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie) sind Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen, von der Förderung ausgenommen. Unsere Forderung lautet, auch Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln dienen, in die Liste der förderfähigen Geräte/Anlagen mitaufzunehmen und die Ausnahme für diese Geräte aufzuheben.
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.11.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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