Regelungsvorhaben

Bedeutung der bestehenden augenärztlichen Notfallversorgung

Angegeben von:
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) (R003706) am 08.11.2024

Beschreibung:
Die DOG, Fachgesellschaft für Augenheilkunde, setzt sich im Rahmen des Referentenentwurfs zur Reform der Notfallversorgung dafür ein, dass spezialisierte augenärztliche Notfalldienste explizit in die Reform integriert und deren Aufrechterhaltung sichergestellt werden. Diese spezialisierten Dienste sind entscheidend, da sie zeitkritische Behandlungen wie bei akutem Glaukom oder Netzhautablösung sowie die notwendige Fachexpertise und spezifische Ausstattung für eine effektive Diagnose und Behandlung bieten. Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Versorgung für Patienten mit akuten ophthalmologischen Notfällen zu gewährleisten, ohne vorherige Umwege über allgemeine Strukturen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Reform der Notfallversorgung Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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