Regelungsvorhaben

Verhinderung der Änderung der 38.Verordnung zur Durchführung des BImSchV

Aktiv vom 08.11.2024 bis 22.08.2025

Angegeben von:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (R001683) am 08.11.2024

Beschreibung:
Mit der Änderung der 38. BImSchV soll die Übertragbarkeit von Übererfüllungen auf die THG-Quote für zwei Jahre ausgesetzt werden. Wir sprechen uns dafür aus, die Übertragbarkeit nicht auszusetzen, da dadurch v.a. biogene Kraftstoffe über deren nachhaltige Verfügbarkeit hinaus angereizt werden. Stattdessen sollten alternative Maßnahmen ergriffen werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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