Regelungsvorhaben
Beibehaltung der beschränkten Gültigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes für Flüssiggas
Angegeben von:
Deutscher Verband Flüssiggas e. V. (R002049)
am
05.11.2024
Beschreibung:
Flüssiggas ist nur Bestandteil des Energiewirtschaftsgesetzes in Bezug auf die netzgebundene Versorgung (Netzkonzession und technisches Regelwerk). Diese Abgrenzung von dezentralen Ortsnetzen mit Flüssiggas von den Anforderungen zentraler Netze wie dem Erdgasnetz, welche über Ein-und Ausspeisepunkte verfügen, muss aus Kohärenzgründen beibehalten werden
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14199 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung sowie Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (20. WP) (Vorgang)
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]