Regelungsvorhaben

Beibehaltung der beschränkten Gültigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes für Flüssiggas

Angegeben von:
Deutscher Verband Flüssiggas e. V. (R002049) am 05.11.2024

Beschreibung:
Flüssiggas ist nur Bestandteil des Energiewirtschaftsgesetzes in Bezug auf die netzgebundene Versorgung (Netzkonzession und technisches Regelwerk). Diese Abgrenzung von dezentralen Ortsnetzen mit Flüssiggas von den Anforderungen zentraler Netze wie dem Erdgasnetz, welche über Ein-und Ausspeisepunkte verfügen, muss aus Kohärenzgründen beibehalten werden

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14199 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung sowie Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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