Regelungsvorhaben
Beibehaltung der baurechtlichen Vorschriften im Kontext von Flüssiggasanlagen
Angegeben von:
Deutscher Verband Flüssiggas e. V. (R002049)
am
05.11.2024
Beschreibung:
Flüssiggas-Anlagen unterliegen dem Baurecht. Der DVFG setzt sich dafür ein, dass die baurechtlichen Regelungen unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes zur Errichtung und Prüfung von Flüssiggas-Anlagen bestehen bleiben.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]