Regelungsvorhaben

Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN) gem. Anforderungen nach § 8a Absatz 5 BSIG.

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (R002929) am 30.10.2024

Beschreibung:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beabsichtigt, gem. § 8a Abs. 5 BSIG eine weiterentwickelte Version der verbindlichen Anforderungen im Nachweisverfahren festzulegen. Der BDL begrüßt das Vorhaben, bittet jedoch die Formulierung "die relevanten Kontrollen auf Wirksamkeit [zu] überprüfen" in N.BG.05 eindeutig klarzustellen. Dabei sollte unbedingt vermieden werden, dass im Falle von bereits bestehenden Prüfungen oder Zertifikaten die KRITIS-Prüfer die vorangegangenen Prüfungen und Zertifizierungen für den KRITIS-Geltungsbereich noch einmal wiederholen müssen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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