Regelungsvorhaben
Änderung von § 3 Abs. 2 S. 1 und 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes
Angegeben von:
Center for Reproductive Rights (R007068)
am
24.10.2024
Beschreibung:
Aufhebung von § 3 (2) Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Änderung von § 3 (2) Satz 1 durch Ersetzung der Wörter „nicht rechtswidrig“ durch „rechtmäßig“. Damit soll der Zugang zu rechtmäßigen Schwangerschaftsabbrüchen sichergestellt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13775 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]