Regelungsvorhaben

Gesetz für die Stärkung der öffentlichen Gesundheit

Angegeben von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696) am 15.10.2024

Beschreibung:
Bei den vorgesehenen Testungen in Pflegeeinrichtungen mit In-vitro-Diagnostika durch Pflegefachpersonen fordert der bpa eine Vergütung für die Pflegeeinrichtungen sowie die Leistungserbringung in Pflegeeinrichtungen nach dem SGB V und Eingliederungshilfeeinrichtungen nach dem SGB IX. Die Kürzung der Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI um 100 %, wenn die Pflegeeinrichtung keine Jahresabrechnung ggü. der zuständigen Pflegekasse vorlegt, lehnt der bpa ab. Bei Kooperationsverträgen zwischen einer Apotheke und einem Pflegeheim darf es nach Auffassung des bpa zur Direktübermittlung der Verordnungen keine einseitige Absprache zwischen Apotheke und Arzt ohne vorherige Zustimmung der Pflegeeinrichtung geben.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12790 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2410150021 (PDF, 10 Seiten)

    Adressatenkreis:

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