Regelungsvorhaben
Aussetzung der Übertragung der Übererfüllung der THG-Quote für die Jahre 2025 und 2026 (38. BImSchV)
Angegeben von:
Neste Germany GmbH (R000959)
am
15.10.2024
Beschreibung:
Um die Nachfrage kurzfristig auf das von der THG-Quote vorgesehene Niveau zu heben, wird die Übertragung von Übererfüllungen für zwei Jahre ausgesetzt. Somit können Verpflichtete in den Jahren 2025 und 2026 zur Erfüllung ihrer Verpflichtung nur Erfüllungsoptionen nutzen, die in diesen Jahren eingesetzt wurden.
Neste begrüßt den Vorschlag des Referentenentwurfs und empfiehlt zudem:
1. Die Übertragung der Übererfüllung der Mindestquote für fortschrittliche Biokraftstoffe nach §14 Absatz 4 Nummer 2 der 38. BImSchV auszusetzen.
2. Die THG-Quote im Rahmen der „RED III“- Umsetzung bereits ab dem Jahr 2026 erheblich anzuheben und gleichzeitig das System der Mehrfachanrechnungen schrittweise abzubauen. Hierüber sollte ein Zielpfad hin zur Klimaneutralität in 2045 etabliert werden.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf einer dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.10.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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