Regelungsvorhaben
Neuregelungen im Umgang mit Asbest im Bestand
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
14.10.2024
Beschreibung:
Der im August 2024 vom Bundekabinett verabschiedete Verordnungsentwurf zur Novelle der Gefahrstoffverordnung sieht keine Erkundungspflicht des Veranlassers von Bautätigkeiten mehr vor. Der Veranlasser von Bautätigkeiten sollte in die Pflicht genommen werden, vor Auftragsvergabe und Aufnahme der Bautätigkeiten zu erkunden, ob in dem Gebäude Asbest oder andere Gefahrstoffe enthalten sind.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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