Regelungsvorhaben
Das Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugsverbot des § 8 StabwG sollte rechtssystematisch korrekt angepasst werden.
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
14.10.2024
Beschreibung:
Das Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugsverbot des § 8 StabwG sollte rechtssystematisch korrekt angepasst werden. Sowohl Versicherungsleistungen als auch Zinszahlungen aufgrund von Inhaberschuldverschreibungen und vergleichbarer Schuldtitel sollten vom Betriebsausgabenabzugsverbot ausgenommen werden.
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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