Regelungsvorhaben

Ausbau der Förderleistungen, Erleichterungen bei den Nachweispflichten

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 14.10.2024

Beschreibung:
§12 Abs.1 Nr. 1 u. Nr. 2: Förderrahmen weiter erhöhen. §13b Abs.1: Bestehenserlass auf mind. 70 Prozent erhöhen. §2 Abs.3 Nr. 1c: Berechnung Vollzeit-FB-Dichte ändern in: im Durchschnitt mind. 100 Unterrichtsstunden je Monat stattfinden. §9 Abs.1: Klarstellung einfügen, in welcher Form der Nachweis der erforderlichen Vorqualifikation zu erfolgen hat - Zeugnis, Bestätigung der Prüfungsstelle. §6 Abs.3 Satz 2 ändern in: Besondere Umstände sind insbes. dann gegeben, wenn das weitere Fortbildungsziel für die Berufsausübung in fachlicher Hinsicht dienlich ist. in §2 Abs.3 Satz 2 die Worte in Teilzeit streichen. in §12 Abs.1 neue Nr. 3 einfügen - Förderung der Verbrauchsmaterialien in Meisterkursen. §13 Abs.2 ändern in: Das Darlehen nach Absatz 1 ist zinsfrei.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 18.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407190014 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

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