Regelungsvorhaben
Ausbau der Förderleistungen, Erleichterungen bei den Nachweispflichten
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
14.10.2024
Beschreibung:
§12 Abs.1 Nr. 1 u. Nr. 2: Förderrahmen weiter erhöhen.
§13b Abs.1: Bestehenserlass auf mind. 70 Prozent erhöhen.
§2 Abs.3 Nr. 1c: Berechnung Vollzeit-FB-Dichte ändern in: im Durchschnitt mind. 100 Unterrichtsstunden je Monat stattfinden.
§9 Abs.1: Klarstellung einfügen, in welcher Form der Nachweis der erforderlichen Vorqualifikation zu erfolgen hat - Zeugnis, Bestätigung der Prüfungsstelle.
§6 Abs.3 Satz 2 ändern in: Besondere Umstände sind insbes. dann gegeben, wenn das weitere Fortbildungsziel für die Berufsausübung in fachlicher Hinsicht dienlich ist.
in §2 Abs.3 Satz 2 die Worte in Teilzeit streichen.
in §12 Abs.1 neue Nr. 3 einfügen - Förderung der Verbrauchsmaterialien in Meisterkursen.
§13 Abs.2 ändern in: Das Darlehen nach Absatz 1 ist zinsfrei.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 18.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.04.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle SG dorthin]
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