Regelungsvorhaben
Rechtliche Umsetzung der Transformations- und Wasserstoffverteilernetzplanung
Angegeben von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888)
am
10.10.2024
Beschreibung:
Art. 56 und 57 der Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie, die am 04.08.2024 in Kraft getreten ist, enthalten erstmalig Planungsvorgaben für die Gas- und Wasserstoffverteilernetzbetreiber. Die Regelungen geben vor, dass Gas- und Wasserstoffverteilernetzbetreiber der Regulierungsbehörde regelmäßig einen Plan über die Transformation bzw. Entwicklung ihres Gas- und Wasserstoffverteilernetzes (d.h. Umstellung auf Wasserstoff, Stilllegung, Bau eines neuen H2-Netzes) zur Genehmigung vorlegen müssen. Die genehmigten Gas-Transformationspläne sind nach Art. 38 der Gas-RL Grundlage für zukünftige Kündigungen oder Verweigerungen von Netzanschlüssen.
Der BDEW erarbeitet im Positionspapier einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung der Art. 56 und 57 RL in nationales Recht (EnWG).
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]