Regelungsvorhaben

Ausnahmen und angemessene Übergangsfristen sowie risikobasierte Ansätze bei Inhaltsstoffverboten in der geplanten Überarbeitung der EU-KosmetikVO.

Angegeben von:
Wella Germany GmbH (R007056) am 07.10.2024

Beschreibung:
Die geplante Aktualisierung der EU-KosmetikVO könnte Regelungen für neue Gefahrenklassen (endokrine Disruptoren/Umweltendpunkte) enthalten. Wir plädieren für wissenschaftlich fundierte, ausgewogene Ansätze bei Inhaltsstoffverboten, sofern kein Risiko für Menschen und keine wesentlichen Umweltauswirkungen bestehen. Beschränkungen/Einstufung von endokrinen Disruptoren als besonders besorgniserregende Endpunkte sollten risiko-, nicht nur gefahrenbasiert erfolgen. Zudem erfordert deren Bewertung die Entwicklung neuer wissenschaftlicher Ansätze/Methoden um Tierversuche zu vermeiden. Kontaktaufnahmen gem. §1 LobbyRG finden derzeit im Zusammenhang mit der geplanten Überarbeitung der EU-Kosmetik VO statt, deren Umsetzung in deutsches Recht vrstl. im Rahmen der deutschen KosmetikV stattfinden wird.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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