Regelungsvorhaben

Keine Veröffentlichung von Namen der in den jeweiligen Spruchkörpern eingesetzten Berufsrichter im Internet

Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793) am 01.10.2024

Beschreibung:
keine generelle Verpflichtung aller Gerichte zur Veröffentlichung der Namen der Berufsrichter im Internet

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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