Regelungsvorhaben
gleichwertiger Probenahmeverfahren der Lebensmittelunternehmer sowie Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit unabhängig vom Probenehmenden
Angegeben von:
Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. (R003929)
am
01.10.2024
Beschreibung:
Aufgrund der vertieften Kenntnisse der Lebesnmittelunternehmer über die Ware (z.B. Lieferant, Herkunft, etc.) können gleichwertige Probenahmeverfahren im Vergleich zu den für die Lebensmittelüberwachung vorgeschriebenen angewendet werden; die erweiterte Messunsicherheit bei Analyseergebnissen von Pflanzenschutzmittelrückständen ist ein technischer Umstand, der unabhängig davon berücksichtigt werden muss, wer die entsprechende Probe gezogen hat.
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu]
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SG2409300225 (PDF - 23 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 28.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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