Regelungsvorhaben
Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Angegeben von:
Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V. (R002614)
am
30.09.2024
Beschreibung:
Schwerpunkt der Änderung der Gefahrstoffverordnung (Artikel 1) ist die Verbesserung der
Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen. Ein Element ist hierbei die vollständige
Implementierung des risikobezogenen Maßnahmenkonzepts bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B, welches bereits 2008 vom Ausschuss
für Gefahrstoffe beschlossen wurde und seither im technischen Regelwerk verankert ist.
Dadurch werden insbesondere die Anforderungen an Schutzmaßnahmen an das statistische Risiko, durch die konkrete Tätigkeit eine Krebserkrankung zu erleiden, gekoppelt. Ferner enthält die Gefahrstoffverordnung eine Regelung zu reproduktionstoxischen Stoffen der
Kategorie 1A oder 1B zur Umsetzung der Richtlinie 2022/431 zur Änderung der Krebsrichtlinie 2004/37
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.03.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]