Regelungsvorhaben
Regulierung von Shrink- und Skimpflation
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211)
am
30.09.2024
Beschreibung:
Verstecke Preiserhöhunen in Form von Shrink- und Skimpflation (Mogelpackungen) müssen für die Verbraucher:innen mit einem Warnhinweis für sechs Monate auf der Lebensmittelverpackung gekennzeichnet sein. Die Bundesregierung muss sich um eine einheitliche Regelung innerhalb der Europäischen Union bemühen. Für Verbraucher:innen sollte es eine Möglichkeit geben Mogelpackungen zu melden. Dafür könnte das Portal Lebensmittelklarheit dienen.
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
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SG2409200023 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 28.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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