Regelungsvorhaben
Referentenentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Angegeben von:
Stadtwerke München GmbH (R000611)
am
30.09.2024
Beschreibung:
Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP) (Vorgang)
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.09.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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