Regelungsvorhaben

Ermächtigung der DFG zur Weitergabe institutioneller Zuwendungen zu institutionellen Zwecken unter Wahrung parlamentarischer Beteiligungsrechte

Angegeben von:
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (R002059) am 30.09.2024

Beschreibung:
Die DFG strebt einen Haushaltsvermerk an, der die DFG dazu ermächtigt, institutionelle Zuwendungen an weitere juristische Personen zu institutionellen Zwecken weitergeben zu können, um erwiesene Daueraufgaben mit einer Relevanz für das Wissenschaftssystem institutionell abzusichern. Dabei sollen auch weiterhin die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte des Haushaltsgesetzgebers im vollen Umfang gewahrt werden. Auch künftig bedarf es im Einzelfall der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12400 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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