Regelungsvorhaben
EUDR - Umsetzung der EU Entwaldungsverordnung
Angegeben von:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (R000283)
am
30.09.2024
Beschreibung:
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 29. Juni 2023 weisen wir darauf hin, rechtzeitig die technischen, administrativen und informatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Marktteilnehmer die Verordnung umsetzen können. Immer mehr Marktteilnehmer erkennen, dass ihre Lieferketten abreißen und ihre Produkte von der Einfuhr in die EU ausgeschlossen sein werden, wenn die EUDR zur Anwendung kommt. Auch die EU-Produzenten der betroffenen Lebensmittel und Waren sind verunsichert, da sie ebenfalls die Bestimmungen der EUDR vollumfänglich erfüllen müssen.
Damit Landwirte, Wirtschaft und Erzeugerländer sich noch rechtssicher auf den Anwendungsstart des Regelwerks am 30. Dezember 2024 vorbereiten können, erwarten wir nun, dass die EU nun unverzüglich handelt.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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